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AGB

BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DER BAYERISCHEN STAATSTHEATER

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.05.2020, Az. K.2-K1445.3/3

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bayerischen Staatstheatern in München (Bayerische Staatsoper, Bayerisches Staatsschauspiel, Staatstheater am Gärtnerplatz) und deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschlus eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Benutzungsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

1.2 Die Benutzungsbedingungen gelten für die Veranstaltungen der Bayerischen Theaterakademie „August Everding“ entsprechend.

2. ANFANGSZEITEN UND EINLASS
2.1 Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von den Bayerischen Staatstheatern herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Bayerischen Staatstheater keine Gewähr.

2.2 Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.

3. ÖFFNUNGSZEITEN
3.1 Die Tageskassen sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Bayerischen Staatstheater angegebenen Zeiten geöffnet.

3.2 Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN
4.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden.

4.2 Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Benutzung aller MVV-Verkehrsmittel am Vorstellungstag unbeschadet der hierfür geltenden besonderen Vorschriften. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.

4.3 Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.

4.4 Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst insbesondere gewährt für Abonnenten, Besucherorganisationen, Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften), Schüler, Studierende unter 30 Jahren, Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst -BFD-, Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-, Freiwilliges Ökologisches Jahr -FÖJ-), München-Pass Inhaber, Rollstuhlfahrende und deren Begleitperson, Menschen mit Sehbehinderung mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitperson, Schwerkriegsbeschädigte und KZ-Schwerbeschädigte mit Merkmal „VB“ oder „EB“ sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung mit Merkmal „B“.

4.5 Im Übrigen gelten die Ermäßigungsbestimmungen des jeweiligen Staatstheaters (z.B. für Familien). Darüber hinaus hat jedes Staatstheater die Möglichkeit, kurzfristige, vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.

4.6 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

5. SCHRIFTLICHER VERKAUF
5.1 Schriftliche Bestellungen per Post, Fax, E-Mail und Online-Bestellformular werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

5.2 Falls die Nachfrage nach Karten das zur Verfügung stehende Kontingent übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung oder je Kunde begrenzt werden. Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werks. Die eingegangenen schriftlichen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.

5.3 Soweit der Bestellung keine Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum) oder SEPA-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist bei der Tageskasse vorliegen. Anderenfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.

5.4 Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.

5.5 Für schriftlich bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr je Karte erhoben.

6. SCHALTERVERKAUF
6.1 Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.

6.2 Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. 5.2). Es können jeweils kurz vor Öffnung des Schalterverkaufs Wartenummern ausgegeben werden. Die Vergabe der Wartenummern richtet sich nach der ununterbrochenen Wartedauer der Kaufinteressenten oder deren Stellvertreter. In der Reihenfolge dieser Nummern erfolgt die Kartenvergabe am Schalter.

6.3 Menschen mit Schwerbehinderung, Schwangere und Personen mit kleinen Kindern können bevorzugt behandelt werden.

7. TELEFONISCHER VERKAUF
7.1 Telefonische Bestellungen sind mit Beginn des Schalterverkaufs (vgl. 6.1) möglich.

7.2 Soweit am Telefon keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung an der Tageskasse bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.

7.3 Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.

8. ONLINE-VERKAUF
8.1 Online-Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs möglich.

8.2 Die Bezahlung beim Online-Kauf kann mit Kreditkarte, einer SOFORT-Überweisung, einer SEPA-Einzugsermächtigung (nicht bei Erstbestellern) oder mittels Einlösung von Geschenkgutscheinen erfolgen. Eine Einlösung von Kundenguthaben ist beim Online-Kauf nicht möglich.

8.3 Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.

8.4 Bei Teilnahme am TicketDirekt-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer zum Herunterladen der TicketDirekt-Eintrittskarte im PDF-Format übermittelt. Die Personalisierung der TicketDirekt-Eintrittskarte mit Namen und Geburtsdatum dient dem Schutz des Kunden, um eine missbräuchliche Vervielfältigung zu verhindern. In Verbindung mit einem Ausweis berechtigt sie zur unentgeltlichen MVV-Benutzung am Vorstellungstag.

8.5 Die vom Käufer ausgedruckte TicketDirekt-Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom Käufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der TicketDirekt-Eintrittskarte.

8.6 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der TicketDirekt-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

8.7 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von TicketDirekt für jede Vorstellung besteht nicht.

9. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
9.1 Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen über Kommunikationsmittel erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

9.2 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Bayerischen Staatstheater informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

9.3 Im Übrigen wird auf die jeweiligen Datenschutzerklärungen der folgenden Einrichtungen verwiesen:

10. KARTENRÜCKGABE
10.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Zentralen Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

10.2 Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

10.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises.

10.4 Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

10.5 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

10.6 In den Fällen von Nr. 10.4 und Nr. 10.5 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.

11. KARTENVERLUST
11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Nr. 5.5) einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

12. GARDEROBE
12.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

12.2 Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haften die Bayerischen Staatstheater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 €.

12.3 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

13. FUNDSACHEN
13.1 Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Staatstheater gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

13.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

14. HAUSRECHT
14.1 Die Bayerischen Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen.

14.3 Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Bayerischen Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.4 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater sind untersagt.

14.5 Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.

14.6 Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

14.7 Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u.a.) sind außerhalb des Theatergebäudes abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.

15. VERBOT VON BILD- UND TONAUFNAHMEN
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.

16. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF
16.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das jeweilige Bayerische Staatstheater hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom jeweiligen Bayerischen Staatstheater, dem Zentralen Kartenverkauf oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Bayerischen Staatstheaters erworben wird.

16.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Bayerischen Staatstheater und der Zentrale Kartenverkauf können die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

16.3 Die Bayerischen Staatstheater haften nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

17. HAFTUNG
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater erleidet, haften die Bayerischen Staatstheater, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

18. BESONDERE REGELUNGEN
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.

19. INKRAFTTRETEN, AUSSERKRAFTTRETEN

Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. Juni 2020 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Mai 2020 treten die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater vom 13. Februar 2015 (KWMBl S. 12) außer Kraft.

München, den 25. Mai 2020
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
gez. Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor